Zweitmeinungsverfahren Knieendoprothetik
Dr. Christoph Krug ist seit dem 25. März 2021 (neben der Schulterarthroskopie) von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg auch zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens „Knieendoprothetik“ (Kunstgelenkoperationen Kniegelenk) zugelassen.
Patienten, bei denen die Indikation für eine Kunstgelenkoperation des Kniegelenkes gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine so genannte „zweite Meinung“ zu dieser Therapieempfehlung einzuholen.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Die Kosten werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
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Zweitmeinungsverfahren.
Ihr Praxisteam Orthopädie FreiburgSÜD