Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie
Veröffentlicht am 16. April 2020
Dr. Christoph Krug ist seit dem 30. März 2020 von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens Schulterarthroskopie zugelassen.
Patienten, bei denen die Indikation für eine arthroskopische Schulteroperation gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine so genannte „zweite Meinung“ zu dieser Therapieempfehlung einzuholen.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Die Kosten werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
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Zweitmeinung Schulteroperation.
Ihr Praxisteam Orthopädie FreiburgSÜD